Volksverhetzung
Volksverhetzung – strafbare Hassrede mit gesellschaftlicher Sprengkraft
Volksverhetzung ist eine Straftat nach deutschem Recht, die gezielt zur Aufstachelung gegen bestimmte Gruppen aufruft oder deren Menschenwürde angreift.
Was ist Volksverhetzung? Darunter versteht man öffentliche Äußerungen oder Handlungen, die Hass gegen Teile der Bevölkerung schüren, zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufrufen oder die Menschenwürde durch Beschimpfungen, böswillige Verleumdungen oder Herabsetzungen verletzen. Der Begriff ist im §130 StGB verankert und spielt vor allem im digitalen Raum – etwa auf Facebook, TikTok oder in Telegram-Kanälen – eine zunehmend relevante Rolle. Volksverhetzung kann in Text, Bild, Ton oder Videoform auftreten und wird strafrechtlich verfolgt.
Warum relevant? Durch die Reichweite sozialer Medien verbreiten sich hetzerische Inhalte schneller denn je. Sie untergraben den gesellschaftlichen Zusammenhalt und fördern Extremismus, Rassismus und Desinformation.
Wie betrifft es Internet-Nutzer:innen? Wer Inhalte postet, teilt oder liked, die zur Volksverhetzung beitragen, kann rechtlich belangt werden – auch ohne eigene Kommentarleistung. Opfer solcher Inhalte erleben oft massive psychische Belastungen und gesellschaftliche Ausgrenzung.
Merkmale / Typische Formen
- Abwertung oder Bedrohung ethnischer, religiöser oder sexueller Minderheiten
- Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust
- Aufrufe zur Gewalt gegen bestimmte Gruppen
Beispiel: Ein Nutzer postet in einer öffentlichen Telegram-Gruppe: „Alle Geflüchteten gehören erschossen!“ – eine klare Form der Volksverhetzung, strafbar nach §130 StGB.
Beispiele aus der Praxis
- Ein bekannter Influencer verbreitet auf TikTok antisemitische Aussagen und Verschwörungstheorien.
- In einer Facebook-Gruppe wird zum „Widerstand gegen Muslime“ aufgerufen.
- Ein Kettenbrief auf WhatsApp hetzt gegen LGBTQ+-Menschen mit erfundenen „Kindesmissbrauch“-Geschichten.
- In einem YouTube-Kommentar wird der Holocaust geleugnet und NS-Propaganda verbreitet.
Folgen / Auswirkungen
- Strafverfolgung mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe
- Verstärkung gesellschaftlicher Spaltung und Radikalisierung
- Psychologische Belastung und Angst bei Betroffenen
- Verlust des Vertrauens in den digitalen Diskurs
- Einfluss auf politische Meinungsbildung durch Fake News
Schutz & Empfehlungen
- Inhalte bei der Plattform melden oder Anzeige bei der Polizei erstatten
- Dokumentation durch Screenshots und Links
- Aufklärungsarbeit leisten durch Quellenprüfung und Gegenrede
- Nutzung von Tools wie Hassmelden oder Veritas zur Meldung extremistischer Inhalte
- Medienkompetenz fördern durch Angebote wie Mimikama oder Wikikama
Häufige Irrtümer / Missverständnisse
- „Das ist doch Meinungsfreiheit!“ – Volksverhetzung ist klar vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgegrenzt und strafbar.
- „Ich hab's ja nur geteilt!“ – Auch das Weiterverbreiten macht strafbar.
- „Das ist doch Satire!“ – Satire ist kein Freifahrtschein für strafbare Inhalte.